Bei dem Prostituiertenschutzgesetz oder abgekürzt ProstSchG handelt es sich um das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“.
Das Gesetz ist ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht aller Sexarbeiter*innen und der gesamten Branche, denn es geht hier keineswegs um Schutz, sondern ausschließlich um Kontrolle, Registrierung, Überwachung, Steuereinnahmen und Beschneidung von persönlichen Freiheiten, Grund- und Menschenrechten.
Persönliche und sexuelle Freiheiten, die insbesondere Frauen betreffen, wofür Feministinnen vor Jahrzehnten auf die Straße gingen und sexuelle Selbstbestimmung verlangten.
Mein Körper gehört mir!
Und zwar in allen Bereichen: bei der Lust, zur Zeugung, zum Schwangerschaftsabbruch und der Entscheidung für Sexarbeit.
Schon beim Inkrafttreten des ProstSchG warnten wir vor den Folgen dieses Gesetzes.